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Fehlen

Regeln für die Entschuldigung
von Fehlzeiten in der Oberstufe

Jede Schülerin / Jeder Schüler führt ständig ein Fehlzeitenheft mit sich, das sie / er auf Verlangen der Lehrkräfte vorzulegen hat.

Bei nicht vorhersehbarem Fehlen ist wie folgt zu verfahren

  • Am 1. Fehltag ist unverzüglich (d. h. bis zum Ende der 1. Stunde) in der Schule anzurufen (Tel. Nr. 0 48 21 – 7 50 21).
  • Im Fehlzeitenheft wird für jeden Fehltag eine Seite ausgefüllt.
  • Die Unterschriften der Lehrkräfte sind in der ersten wieder besuchten Unterrichtsstunde - spätestens binnen einer Woche nach dem Fehlen - bei den Lehrkräften unaufgefordert einzuholen.
  • Für Tage, an denen ein angekündigter Leistungsnachweis erbracht werden soll, ist eine ärztliche Bestätigung für ein gesundheitlich begründetes Fehlen zu vorzulegen.
  • Bei Verstoß gegen die genannten Regeln gilt das Fehlen als unentschuldigt.
  • Unentschuldigtes Fehlen bei einem angekündigten Leistungsnachweis kann zur Bewertung 6 (0 Punkte) führen.

Bei vorhersehbarem Fehlen sind die Unterschriften der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers und der betroffenen Lehrkräfte (in dieser Reihenfolge) vor dem ersten Fehltag einzuholen. Ein Anspruch auf Beurlaubung besteht – insbesondere an Klausurtagen – nicht.

Volle Fehlzeitenhefte werden bei der der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer abgegeben. Unverzüglich wird ein neues Heft mit der entsprechenden Heftnummer angelegt. Die Abgabe des vollen Heftes wird von der Klassenlehrerin / vom Klassenlehrer  mit Datum und Unterschrift im neuen Heft vermerkt.

Am Ende des Schuljahres werden die Fehlzeitenhefte bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer  abgegeben, die / der es für die Dauer des Schulbesuchs aufbewahrt.

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